Den nachfolgenden Übersichten können die Strecken entnommen werden, für die bereits die Pflichtzeiten für die
26./27.04.2025 | Landesjahrgangsmeisterschaften 2025 in Hannover |
01.-04.05.2025 | Deutsche Meisterschaften 2025 in Berlin |
16.-18.05.2025 | Norddeutsche Meisterschaften 2025 in Hannover |
24./25.05.2025 | Norddeutsche Meisterschaften SMK 2025 in Bremen |
11.-15.06.2025 | Deutsche Jahrgangsmeisterschaften 2025 in Berlin |
erreicht wurden:
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erreichte Pflichtzeiten LJM (Stand 31.03.25) | ![]() |
Ausschreibung |
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erreichte Pflichtzeiten DM (Stand 02.03.25) | ![]() |
Ausschreibung |
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erreichte Pflichtzeiten NDM (Stand 31.03.25) | ![]() |
Ausschreibung |
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erreichte Pflichtzeiten NDM SMK (Link zur Qualifikanten-Liste) | ![]() |
Ausschreibung |
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erreichte Pflichtzeiten DJM (Stand 02.03.25) | ![]() |
Ausschreibung |
Link zur DSV-Qualifikanten-Liste |
Die nächste SGS-Schwimmausschuss-Sitzung findet am Montag 14. April 2025 um 18.00 Uhr im LSB statt.
Für alle am Wettkampfbetrieb teilnehmenden Aktiven ist einmal jährlich der Nachweis einer erfolgten sportärztlichen Untersuchung zu erbringen.
Erläuterungen zur Sportgesundheit:
(Auszug aus den Wettkampfbestimmungen – Allgemeiner Teil des DSV (WB-AT)
§ 11 Sportgesundheit
(1) Jeder Schwimmer, bei Minderjährigen dessen gesetzliche Vertretung, ist für seine Trainings- und Wettkampffähigkeit (Sportgesundheit) verantwortlich.
(2) Bei Wettkampfveranstaltungen haben die meldenden Vereine mit der Meldung zu versichern, dass die von ihnen gemeldeten Schwimmer ihre Sportgesundheit durch ein ärztliches Zeugnis nachweisen können. Die Untersuchung darf zum Zeitpunkt der Abgabe der Meldung nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Ohne diese Versicherung ist die Meldung vom Veranstalter zurückzuweisen.
Weder zur Art noch zum Umfang der Untersuchung und zur Frage, wer die Untersuchung durchführen darf, sind vom DSV inhaltliche Vorgaben gemacht worden. Eine Festlegung auf bestimmte Facharztgruppen ist nicht vorgesehen. Einige Stammvereine bieten diese Untersuchungen für ihre Mitglieder an. Die Aktiven werden über diese Termine von den Trainern informiert.
Für diejenigen, die nicht an der von den Stammvereinen angebotenen Untersuchung teilnehmen wollen oder können, bieten wir den nachfolgenden Vordruck an, der dann bitte vom Arzt unterschrieben beim jeweiligen Trainer oder per Mail an den Schwimmwart abgegeben werden kann.