Für alle am Wettkampfbetrieb teilnehmenden Aktiven ist einmal jährlich der Nachweis einer erfolgten sportärztlichen Untersuchung zu erbringen.
Erläuterungen zur Sportgesundheit:
(Auszug aus den Wettkampfbestimmungen – Allgemeiner Teil des DSV (WB-AT)
§ 11 Sportgesundheit
(1) Jeder Schwimmer, bei Minderjährigen dessen gesetzliche Vertretung, ist für seine Trainings- und Wettkampffähigkeit (Sportgesundheit) verantwortlich.
(2) Bei Wettkampfveranstaltungen haben die meldenden Vereine mit der Meldung zu versichern, dass die von ihnen gemeldeten Schwimmer ihre Sportgesundheit durch ein ärztliches Zeugnis nachweisen können. Die Untersuchung darf zum Zeitpunkt der Abgabe der Meldung nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Ohne diese Versicherung ist die Meldung vom Veranstalter zurückzuweisen.
Weder zur Art noch zum Umfang der Untersuchung und zur Frage, wer die Untersuchung durchführen darf, sind vom DSV inhaltliche Vorgaben gemacht worden. Eine Festlegung auf bestimmte Facharztgruppen ist nicht vorgesehen. Einige Stammvereine bieten diese Untersuchungen für ihre Mitglieder an. Die Aktiven werden über diese Termine von den Trainern informiert.
Für diejenigen, die nicht an der von den Stammvereinen angebotenen Untersuchung teilnehmen wollen oder können, bieten wir den nachfolgenden Vordruck an, der dann bitte vom Arzt unterschrieben beim jeweiligen Trainer oder per Mail an den Schwimmwart abgegeben werden kann.